Bis 31.10.: Antrag auf Prämienverbilligung stellen!

Bis 31.10.2025 können Menschen mit einer Demenzerkrankung einen Antrag auf Prämienverbilligung für die Krankenkasse stellen.

 

Anspruch auf Prämienverbilligung haben alle in Liechtenstein versicherten Personen, deren massgebender Erwerb die nachstehend aufgeführten Erwerbs­grenzen nicht überschreitet:

für alleinstehende / alleinerziehende Personen: CHF 65'000

für verheiratete Personen / Personen in einer Lebensgemeinschaft CHF 77'000

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